Impressum & AGB’s
Angaben gem. § 5 TMG
Betreiber und Kontakt:
Alta Deutschland GmbH
Altes Dorf 1
29525 Uelzen
Telefonnummer: 0581 97150
Fax: 0581 9715 197
E-Mail-Adresse: [email protected]
Vertretung:
Alta Deutschland GmbH wird vertreten durch Malte Klingelmann
Registergericht und Registernummer: HRB Lüneburg 120382
Umsatzsteuer-ID:
DE167931545
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER ALTA DEUTSCHLAND GMBH
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der ALTA Deutschland GmbH (nachstehend: Lieferant) gelten nur gegenüber Kaufleuten, wenn der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört, Land- und Forstwirten, die keine Kaufleute sind sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gelten die AGB für die Lieferung von Waren und für die Erbringung von Dienstleistungen durch den Lieferanten.
1.2 Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine Rechtsvorschrift ist ein Verweis auf ein solches Gesetz oder eine solche Rechtsvorschrift in der jeweils geltenden Fassung (dynamischer Verweis) und schließt alle auf deren Grundlage erlassenen nach- oder untergeordneten Rechtsvorschriften ein.
1.3 Diese AGB gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, wenn die Parteien sie bei einem früheren Auftrag vereinbarten.
1.4 Sollen anderslautende Bestimmungen des Kunden oder des Lieferanten an die Stelle dieser AGB treten, müssen sie von den Parteien ausdrücklich vereinbart werden. Einkaufsbedingungen des Kunden verpflichten den Lieferanten nur, wenn er sie ausdrücklich anerkennt.
1.5 Alle anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, einschließlich aller Geschäftsbedingungen, die der Kunde dem Lieferanten auferlegen oder in den Vertrag einbeziehen möchte oder die durch Handelsgepflogenheiten, Gewohnheit, Praxis oder Verhandlungen impliziert sind.
1.6 Textformerfordernis
Jede Abänderung des Vertrags, einschließlich der Einführung zusätzlicher Bedingungen, ist nur dann verbindlich, wenn die Parteien sie schriftlich vereinbaren, wofür die Textform ausreicht (vgl. § 126a BGB).
1.7 Erklärungen der Parteien, Zugangsfiktion
Jede Erklärung, Benachrichtigung oder jedes andere Dokument, das im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss oder der Vertragserfüllung zugestellt werden soll, und jede sonstige Mitteilung an eine Partei ist schriftlich zu verfassen und kann an die zuzustellende Partei unter der oben genannten Adresse dieser Partei oder unter einer anderen Adresse oder Nummer, die diese Partei jeweils der anderen Vertragspartei schriftlich mitteilt, per E-Mail zugestellt oder als Einwurf-Einschreiben per Briefpost an diese verschickt werden. Jede Mitteilung oder jedes Dokument gilt als zugestellt: bei Zustellung per E-Mail zum Zeitpunkt des Eingangs auf dem Server des Adressaten oder bei Postversand 48 Stunden nach der Aufgabe des Einschreibens zur Post gemäß Einlieferungsbeleg.
1.8 Abtretung und Unterauftragsvergabe
Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, seine vertraglichen Rechte und Verpflichtungen teilweise oder vollständig abzutreten, zu übertragen, zu beauftragen, unterzuvergeben oder in sonstiger Weise mit ihnen zu verfahren. Der Kunde darf seine vertraglichen Rechte und Verpflichtungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lieferanten teilweise oder vollständig abtreten, übertragen, beauftragen, untervergeben oder in sonstiger Weise weitergeben.
1.9 Begriffsbestimmungen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
Bestellung: das ausdrückliche mündliche oder schriftliche Angebot des Kunden über die Lieferung von Waren bzw. Dienstleistungen zum jeweils gültigen Preis durch den Lieferanten; im Übrigen die vertragliche Vereinbarung der Parteien, wie sie in der schriftlichen Bestätigung des Lieferanten, dem Kunden die darin beschriebenen Waren bzw. Dienstleistungen zu verkaufen oder zu liefern (Auftragsbestätigung), dargelegt ist.
Daten: hat die in Abschnitt 14.5 angegebene Bedeutung.
Dienstleistung: Die von den Parteien vertraglich vereinbarten, von dem Lieferanten für den Kunden zu erbringenden Dienstleistungen.
Ereignis höherer Gewalt: hat die in Abschnitt 18 festgelegte Bedeutung.
Geschäftstag: ein Tag (außer Sonnabend, Sonn- oder Feiertag), an dem Geschäfte, Banken und Börsen regelmäßig geöffnet sind.
Geschäftsbedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Immaterialgüterrechte (Rechte an geistigem Eigentum): alle Patente, Rechte an Erfindungen, Gebrauchsmuster, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Handels-, Geschäfts- und Domänennamen, Rechte an der Aufmachung oder dem Präsentation, Rechte am Geschäftswert oder aus dem Warenzeichenmissbrauch, Rechte wegen unlauterem Wettbewerb, Rechte an Mustern und Modellen, Rechte an Computersoftware, Datenbankrechte, Topographierechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Rechte an vertraulichen Informationen (einschließlich Know-How und Geschäftsgeheimnisse) und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, jeweils unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, und einschließlich aller Anträge für diese Rechte sowie Verlängerungen oder Erweiterungen dieser Rechte als auch aller ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen in allen Teilen der Welt.
Kaufpreis: der vertraglich vereinbarte, in der Auftragsbestätigung des Lieferanten oder von ihm in seiner Rechnung angegebene, vom Kunden für die Waren und ggf. Dienstleistungen zu zahlende Preis.
Kunde: jede Person (s. auch unter „Person“), die Waren bzw. Dienstleistungen vom Lieferanten erwirbt.
Lieferant: Alta Deutschland GmbH, Altes Dorf 1, 29525 Uelzen. Vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Malte Klingelmann. Registergericht und Registernummer: Lüneburg, HRB 120382.
Lieferort: hat die in Abschnitt 3 festgelegte Bedeutung.
Materialien des Lieferanten: hat die in Abschnitt 6.1.6 festgelegte Bedeutung.
Parteien: die Vertragsparteien (Lieferant und Kunde), einschließlich etwaiger Rechtsnachfolger oder im Falle einer wirksamen Abtretung des Abtretungsempfängers (Zessionars).
Person: umfasst natürliche und juristische Personen sowie nicht eingetragene Körperschaften (mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit).
Personenbezogene Daten: hat die in Abschnitt 13.1 angegebene Bedeutung.
Vertrag: die ausdrückliche schriftliche oder mündliche Vereinbarung zwischen dem Lieferanten und dem Kunden über die Lieferung von Waren bzw. Dienstleistungen in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Waren: die in der Bestellung aufgeführten, nur zur Verwendung in der landwirtschaftlichen Tierhaltung zugelassenen, Waren (oder Teile davon, einschließlich aller damit verbundenen Dienstleistungen).
2 VERTRAGSGRUNDLAGEN
2.1 Diese AGB sind Bestandteil aller zwischen den Parteien geschlossenen Verträge über von dem Lieferanten zu liefernde Waren bzw. von ihm zu erbringenden Dienstleistungen. (s. dazu auch oben, Ziff. 1.0 sowie 1.4 bis 1.6).
2.2 Der Kunde hat zu gewährleisten, dass die von ihm mitgeteilten Konditionen der Bestellung vollständig und korrekt sind.
2.3 Das Angebot nimmt der Lieferant ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten an, indem er entweder:
2.3.1 das Bestellformular unterzeichnet oder
2.3.2 mit der Erfüllung des Vertrags, also der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen beginnt. Mit diesem Datum ist der Vertrag geschlossen (Datum des Vertragsbeginns).
2.4 Die Hauptpflichten des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages definiert ausschließlich und abschließend die Auftragsbestätigung des Lieferanten. Nebenabreden sind nicht getroffen; sie bedürfen ggf. der ausdrücklichen Vereinbarung der Parteien in Textform. Insbesondere stellen alle von dem Lieferanten herausgegebenen Beschreibungen oder Werbematerialien und alle in den Katalogen oder Broschüren des Lieferanten enthaltenen Beschreibungen der Waren bzw. Dienst-leistungen keine Beschaffenheitsvereinbarungen dar, sondern dienen ausschließlich der Information der Kunden..
2.5 Ein vom Lieferanten abgegebener Kostenvoranschlag stellt kein Angebot dar und ist nur für einen Zeitraum von 10 (zehn) Werktagen ab Ausstellungsdatum gültig.
3 LIEFERUNG VON WAREN
3.1 Der Lieferant liefert die Waren an den in der Bestellung angegebenen Ort oder an einen anderen, von den Parteien vereinbarten Ort („Lieferort“), und zwar zu einem von ihm gewählten Zeitpunkt nach seiner Mitteilung über die Verfügbarkeit / Lieferbarkeit der Waren an den Kunden.
3.2 Die Lieferung der Waren ist mit dem Eintreffen der Waren am Lieferort abgeschlossen.
3.3 Soweit die Parteien keinen verbindlichen Liefertermin ausdrücklich durch Vertrag vereinbarten, liefert der Lieferant „ASAP“ nach eigenem Ermessen und übernimmt insbesondere für den Fall der Nichteinhaltung eines von dem Kunden mitgeteilten Wunschtermins keinerlei Haftung.
3.4 Der Lieferant stellt sicher, dass jeder Warenlieferung ein Lieferschein beiliegt, der das Datum der Bestellung, alle relevanten Referenznummern des Kunden und des Lieferanten, die Art und Menge der Waren (einschließlich gegebenenfalls der Artikelnummern der Waren) und besondere Lagerungsanweisungen enthält.
3.5 Sollte der Lieferant (insbesondere wegen vorübergehender nicht ausreichender Verfügbarkeit der vom Kunden bestellten Ware) vorläufig bis zu 10 % (zehn Prozent) weniger als die bestellte Warenmenge liefern, so ist der Kunde nicht zur Ablehnung der Waren berechtigt. Der Lieferant verpflichtet sich, die zunächst fehlende Menge der bestellten Ware unverzüglich nachzuliefern, sobald die Ware erneut verfügbar ist.
3.6 Der Lieferant ist zu Teillieferungen der Waren berechtigt, die einzeln in Rechnung gestellt und bezahlt werden. Lieferverzögerungen oder Mängel bei einer Teilmenge berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt von dem Vertrag.
4 EIGENTUMS- UND GEFAHRENÜBERGANG
4.1 Die warenbezogenen Gefahren gehen mit Abschluss der Lieferung der gesamten Ware oder für den Fall einer Teillieferung (s. o., Ziff. 3.5 u. 3.6) hinsichtlich des gelieferten Teils der Ware auf den Kunden über.
4.2 Bis zur vollständigen Zahlung des vertraglich für die Lieferung von Waren bzw. die Erbringung von Dienstleistungen vereinbarten Preises sowie ggf. bis zur Erfüllung noch offener älterer Forderungen des Lieferanten durch den Kunden behält sich der Lieferant sein Eigentum an den von ihm gelieferten Waren vor.
4.3 Wenn vor dem Eigentumsübergang auf den Kunden beim Kunden eines der in Abschnitt 15.2 aufgeführten Ereignisse eintritt oder der Lieferant vernünftigerweise davon ausgeht, dass ein solches Ereignis bevorsteht, und den Kunden entsprechend benachrichtigt, kann der Lieferant – sofern die Waren nicht weiterverkauft wurden sowie ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsmittel des Lieferanten – jederzeit vom Kunden die Herausgabe der Waren verlangen.
5 ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN
5.1 Der Lieferant…
5.1.1 …erbringt die Dienstleistungen an der im Auftrag angegebenen Adresse des Kunden, vorbehaltlich anderer Vereinbarungen zwischen den Parteien.
5.1.2 …strebt an, die Dienstleistungen an dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin zu erbringen, kann das jedoch nicht garantieren, da es sich insofern nicht um eine vertraglich vereinbarte Leistungszeit, sondern eine unverbindliche Mitteilung des Termins handelt.
5.1.3 …ist zu einer von etwaigen vertraglichen Vereinbarungen abweichenden Ausführung der Dienstleistung berechtigt, wenn und soweit das zur Erfüllung geltender Gesetze oder Sicherheitsanforderungen zwingend erforderlich ist oder diese die Art oder Qualität der Dienstleistungen nicht wesentlich beeinträchtigen, wobei der Lieferant den Kunden in einem solchen Fall in Kenntnis setzt.
6 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
6.1 Der Kunde…
6.1.1 …arbeitet mit dem Lieferanten in allen die Waren bzw. Dienstleistungen betreffenden Angelegenheiten zusammen und gewährt dem Lieferanten, seinen Mitarbeitern, Vertretern, Beratern und Unterauftragnehmern Zugang zu den Räumlichkeiten, Büroräumen und anderen Einrichtungen des Kunden, soweit dies für den Lieferanten zur Lieferung der Waren bzw. Erbringung der Dienstleistungen vernünftigerweise erforderlich ist.
6.1.2 …befolgt die schriftlichen Anweisungen des Lieferanten hinsichtlich der Waren bzw. Dienstleistungen.
6.1.3 … Stellt dem Lieferanten die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen und Materialien zur Verfügung und garantiert deren Eignung für die Zwecke der Vertragsdurchführung.
6.1.4 …bereitet seine Räumlichkeiten für die Lieferung der Waren bzw. die Erbringung der Dienstleistungen vor.
6.1.5 …beschafft gegebenenfalls alle für die Dienstleistungen erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Einwilligungen vor dem Datum des Beginns der Dienstleistungen und sorgt für deren fortbestehende Gültigkeit.
6.1.6 …verwahrt und erhält alle Materialien, Ausrüstungsgegenstände, Unterlagen und sonstiges Eigentum des Lieferanten („Lieferantenmaterialien“) sicher in seinen Räumlichkeiten auf eigenes Risiko, hält die Lieferantenmaterialien bis zur Rückgabe an den Lieferanten in gutem Zustand (das betrifft insbesondere empfindliche elektronische Geräte, die z. B. keinen Witterungseinflüssen ausgesetzt sein dürfen) und entsorgt oder verwendet die Lieferantenmaterialien nur gemäß den schriftlichen Anweisungen oder der Genehmigung des Lieferanten.
6.2 Wird die Erfüllung einer der vertraglichen Verpflichtungen des Lieferanten hinsichtlich der Waren bzw. Dienstleistungen durch eine Handlung oder pflichtwidriges Unterlassen des Kunden oder durch Nichterfüllung einer entsprechenden Verpflichtung durch den Kunden verhindert oder verzögert (Kunden- bzw. Annahmeverzug), dann…
6.2.1 …ist der Lieferant ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel berechtigt, die Lieferung der Waren bzw. die Erbringung der Dienstleistungen auszusetzen, bis der Kunde die Gründe für den Kundenverzug beseitigt hat, sowie sich auf den Kundenverzug zu berufen, um sich von der Erfüllung seiner Verpflichtungen zu befreien, soweit der Annahmeverzug des Kunden die Erfüllung der Verpflichtungen des Lieferanten verhindert oder verzögert.
6.2.2 …haftet der Lieferant nicht für Kosten, Verluste oder sonstige Schäden, die dem Kunden direkt oder indirekt dadurch entstehen, dass der Lieferant eine seiner in diesem Abschnitt 6.2 genannten Verpflichtungen nicht oder verspätet erfüllt.
6.2.3 …erstattet der Kunde dem Lieferanten auf schriftliche Aufforderung hin alle Kosten (einschließlich aller Anwaltskosten) oder Verluste, die dem Lieferanten direkt oder indirekt durch den Kundenverzug entstanden sind.
6.3 Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Lieferanten hat der Kunde zu jeder Zeit alles zu unterlassen, was die Qualität und Sicherheit der Waren bzw. Dienstleistungen, den Ruf des Lieferanten bzw. einer der Marken oder des sonstigen geistigen Eigentums des Lieferanten beeinflussen könnte. Unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden darf der Kunde kein Reverse Engineering, keine Genotypisierung, kein Klonen, kein Reverse Sorting und keine Genombearbeitung der Waren betreiben und diese nicht analysieren oder manipulieren oder die Waren oder ihre Derivate für Forschungs- oder Entwicklungszwecke verwenden, einschließlich öffentlicher oder privater Forschungsprogramme.
7. PRÜF- UND RÜGEPFLICHTEN DES KUNDEN
7.1 Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Lieferanten zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, insbesondere die Waren bzw. Dienstleistungen nicht mit der Bestellung übereinstimmen (Nichtkonformität), dem Lieferanten unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zeigt der Kunde eine Nichtkonformität nicht binnen 10 Werktagen in der erforderlichen oben genannten Weise an, gilt die Ware als von dem Kunden vorbehaltlos als vertragsgerecht gebilligt.
7.2 Alle Mängelrügen müssen eine genaue Beschreibung der von dem Kunden behaupteten Nichtkonformität der Waren bzw. Dienstleistungen enthalten. Weder die Übermittlung einer Mitteilung an den Lieferanten noch die Geltendmachung eines Anspruchs auf andere Weise entbindet den Kunden von seinen Zahlungsverpflichtungen.
7.3 Macht der Kunde eine Nichtkonformität geltend, obliegt es ihm, die Waren bzw. Dienstleistungen (auch Samen, der noch nicht zur Erzeugung von Nachkommen verwendet wurde) in unverändertem Zustand zu belassen, bis der Lieferant die Reklamationen untersucht hat. Das Recht auf Geltendmachung einer Nichtkonformität erlischt, wenn sich die Waren bzw. Dienstleistungen nicht mehr in dem Zustand befinden, in dem sie geliefert wurden.
7.4 Wurde vereinbart, dass der Kunde bzw. ein Dritter die Waren bzw. Dienstleistungen untersucht, und der Kunde macht nicht binnen 10 Werktagen, nachdem er darüber informiert wurde, Gebrauch von dieser Möglichkeit, gelten die Waren bzw. Dienstleistungen endgültig als mangelfrei von dem Kunden gebilligt.
7.5 Eine Rückgabe der von dem Kunden als mangelhaft gerügten Ware oder eines Teils davon ist insbesondere bei verderblicher Ware grundsätzlich ausgeschlossen und kann nur ausnahmsweise nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Lieferanten unter den von dem Lieferanten im Einzelfall festzulegenden Bedingungen erfolgen.
8 GEWÄHRLEISTUNG UND GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT
8.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass…
8.1.1 …die Waren bzw. Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den Spezifikationen für diese Waren bzw. Dienstleistungen geliefert oder hergestellt werden, die Lieferant und Kunde gegebenenfalls schriftlich vertraglich vereinbarten.
8.1.2 …die mit Hilfe der Waren bzw. Dienstleistungen erzeugten Nachkommen aufgrund einer Reihe von Faktoren, einschließlich der Fruchtbarkeit, des Genotyps und der Merkmale der Empfängerfärse oder -kuh sowie der Umgebung, in der die Empfängerkuh oder -färse gehalten wird, unterschiedliche Fruchtbarkeitsraten, Eigenschaften und Merkmale aufweisen.
8.1.3 …außerhalb der Kontrolle des Lieferanten liegende Faktoren, einschließlich des Genotyps der Empfängerkuh oder -färse und ihrer Umgebung, dazu führen können, dass aus der Verwendung der Waren bzw. Dienstleistungen hervorgehende Nachkommen Defekte aufweisen, die zu genetischen Anomalien führen oder zu Krankheiten, Leiden, Beeinträchtigungen, einer schlechten Gesundheit oder anderem beitragen können.
8.2 Der Lieferant unternimmt alle erforderlichen und ihm zuzumutenden Schritte, um die Qualität der Waren bzw. Dienstleistungen zu erhalten. Gleichwohl kann er eine bestimmte, von dem Kunden evtl. erwartete oder stillschweigend vorausgesetzte Beschaffenheit der Ware bei Gefahrübergang nicht garantieren, soweit die Parteien diese Beschaffenheit und eine Garantiehaftung des Lieferanten dafür nicht ausdrücklich vertraglich vereinbarten.
8.3 Der Lieferant unternimmt alle erforderlichen und ihm zuzumutenden Schritte, um die Fruchtbarkeit der Waren zu erhalten, kann jedoch nicht garantieren, dass die Waren zum Zeitpunkt der Lieferung fruchtbar sind.
8.4 Der Lieferant übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass aus der Verwendung der Waren bzw. Dienstleistungen Nachkommen entstehen.
8.5 Der Lieferant übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie für das Geschlechterverhältnis der Nachkommen, die aus der Verwendung der Waren bzw. Dienstleistungen hervorgehen.
8.6 Keine Ansprüche können gegen den Lieferanten geltend gemacht werden, wenn die Waren bzw. Dienstleistungen vom oder für den Kunden unsachgemäß oder entgegen den vom oder im Namen des Lieferanten erteilten Anweisungen behandelt, transportiert, gelagert oder verarbeitet wurden.
8.7 Soweit nicht ausdrücklich in diesen AGB oder sonst abweichend ausdrücklich vertraglich zwischen den Parteien vereinbart, sind sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden hinsichtlich etwaiger Mängel von Waren oder Dienstleistungen, insbesondere deren Eignung für den von dem Kunden verfolgten Zweck betreffend, ausgeschlossen.
9 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
9.1 Keine Bestimmungen in diesen AGB bewirken eine Einschränkung oder den Ausschluss der Lieferantenhaftung im Falle…
9.1.1 …von Tod oder Körperverletzung von Menschen, die durch seine Fahrlässigkeit oder (gegebenenfalls) die Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer verursacht wurden,
9.1.2 …von Betrug oder arglistiger Täuschung, oder
9.1.3 …jeder anderen Haftung, die von Rechts wegen nicht ausgeschlossen werden kann.
9.2 Vorbehaltlich des Abschnitts 9.1:
9.2.1 Der Lieferant haftet gegenüber dem Kunden weder vertraglich, noch wegen unerlaubter Handlung (einschließlich einfacher Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig für entgangenen Gewinn, entgangene Geschäfte, entgangene Geschäftsgelegenheiten, entgangene Einnahmen, Verlust oder Beschädigung des Firmenwerts oder des Rufs oder für sonstige indirekte oder Folgeschäden, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag oder der Bereitstellung von Waren bzw. Dienstleistungen für den Kunden ergeben.
9.2.2 Der Kunde ist allein haftbar und hält den Lieferanten schad- und klaglos hinsichtlich aller Ansprüche, Forderungen, Verbindlichkeiten, Verluste, Schäden, Verfahren, Kosten (einschließlich Anwaltshonoraren) und Ausgaben, die der Lieferant übernommen hat aufgrund:
– eines Verstoßes des Kunden gegen eine Bestimmung des Vertrages, einschließlich dieser AGB oder
– einer Verwendung der Waren seitens des Kunden in einer Weise, die nicht den schriftlichen Anweisungen des Lieferanten entspricht.
9.2.3 Die Gesamthaftung des Lieferanten ist auf den Netto-Kaufpreis (ohne Steuern) beschränkt, den der Kunde an den Lieferanten für die Waren bzw. Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Schadensersatzanspruch des Kunden gegen den Lieferanten gezahlt hat.
10 KAUFPREIS UND ZAHLUNG
10.1 Den vertraglich vereinbarten Kaufpreis hat der Kunde soweit nicht ausdrücklich abweichend zwischen den Parteien vereinbart unbar auf das Konto des Lieferanten bei der
Rabobank
IBAN: NL46 RABO 0123 5758 69
BIC: RABONL2U
zu zahlen.
10.2 Vorbehaltlich des Abschnitts 10.3 stellt der Lieferant dem Kunden die Waren bzw. Dienstleistungen in der in der Rechnung angegebenen Währung und auf die in der Rechnung angegebene Weise in Rechnung. Ist der für die Zahlung angegebene oder festgelegte Tag kein Geschäftstag in dem Land, in dem der Kunde ansässig ist, so ist der Zahlungstag der erste Geschäftstag nach dem angegebenen oder festgelegten Tag.
10.3 Der Kunde zahlt alle Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in voller Höhe.
10.4 Sämtliche von dem Kunden geschuldeten Beträge verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe von derzeit (12/2021) 19 %.
10.5 Alle Zahlungen sind, sofern sie nicht per Banküberweisung (s. o.) erfolgen, per Scheck an die oben angegebene Adresse des Lieferanten oder an eine andere, vom Lieferanten jeweils angegebene Adresse, oder per Lastschrift oder Kreditkarte zu leisten. Bei Zahlung per Kreditkarte hat der Lieferant die Möglichkeit, den entsprechenden Aufschlag in Rechnung zu stellen.
10.6 Gerät der Kunde mit der vertraglich geschuldeten Zahlung in Verzug, zahlt er dem Lieferanten Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) von derzeit 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz der EZB.
10.7 Der Kunde hat alle vertraglich fälligen Beträge in voller Höhe ohne Abzug oder Einbehalt zu zahlen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben, und der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber dem Lieferanten einen Kredit, eine Aufrechnung oder eine Gegenforderung geltend zu machen, um die Zurückhaltung der Zahlung eines solchen Betrags ganz oder teilweise zu rechtfertigen. Der Lieferant kann jederzeit ohne Einschränkung eventueller anderer ihm zustehender Rechte oder Rechtsmittel jeden ihm von dem Kunden geschuldeten Betrag mit jedem von dem Lieferanten an den Kunden zu zahlenden Betrag verrechnen.
10.8 Der Lieferant hat das Recht, weitere Lieferungen von Waren bzw. Erbringung von Dienstleistungen bis zur vollständigen Erfüllung seiner noch offenen Forderungen an den Kunden zu verweigern (vgl. § 273 BGB).
11 PREISÄNDERUNG
11.1 Der Lieferant kann nach uneingeschränktem eigenem Ermessen durch Mitteilung an den Kunden jederzeit vor dem gewünschten Liefertermin den Preis ändern oder Änderungen berücksichtigen, die sich aus folgenden Gründen ergeben:
– allen Faktoren, auf die der Lieferant keinen Einfluss hat (einschließlich Wechselkursschwankungen, Änderungen bei Steuern und Abgaben, Arbeits-, Material- und anderen Herstellungskosten),
– allen Anfragen des Kunden zur Änderung des/der gewünschten Liefertermins/Liefertermine, der Warenmengen, der Art bzw. des Umfangs der Dienstleistungen bzw. jedes anderen Aspekts der Bestellung, oder
– allen Verzögerungen, die durch Anweisungen des Kunden oder durch das Versäumnis des Kunden, dem Lieferanten angemessene oder genaue Informationen oder Anweisungen zu geben, verursacht werden.
11.2 Eine solche Preisänderung gemäß Abschnitt 11.1 wird dem Kunden vom Lieferanten unverzüglich, in jedem Fall aber am oder vor dem gewünschten Liefertermin mitgeteilt.
11.3 Der Kunde ist berechtigt, für den Fall einer Preisänderung nach Ziff. 11.1.1 binnen 7 (sieben) Tagen nach Zugang einer Mitteilung des Lieferanten gemäß Abschnitt 11.1 von dem Vertrag zurückzutreten. Ist eine Rückgabe bereits an den Kunden gelieferter Ware ihrer Natur nach ausgeschlossen, dann hat der Kunde statt ihrer Rückgabe Wertersatz zu leisten (vgl. § 346 Abs. 2 BGB).
11.4 Ist eine Preiserhöhung auf eine Handlung oder pflichtwidrige Unterlassung des Kunden zurückzuführen, so ist der Kunde verpflichtet, alle dem Lieferanten bis zum Zeitpunkt der Stornierung entstandenen Kosten oder Gebühren zu tragen.
12 RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM („Intellectual property“)
12.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum an oder aus oder in Verbindung mit den Waren bzw. Dienstleistungen sind Eigentum des Lieferanten.
12.2 Der Kunde erkennt an, dass in Bezug auf Rechte an geistigem Eigentum Dritter an den Waren bzw. Dienstleistungen die Nutzung dieser Rechte an geistigem Eigentum durch den Kunden davon abhängig ist, dass der Lieferant eine schriftliche Lizenz vom jeweiligen Lizenzgeber zu Bedingungen erhält, die den Lieferanten berechtigen, diese Rechte an den Kunden zu lizenzieren.
13 VERTRAULICHKEIT
Eine Partei (die empfangende Partei) behandelt alles technische oder geschäftliche Wissen, alle Spezifikationen, Erfindungen, Verfahren oder Initiativen, die vertraulicher Natur sind und der empfangenden Partei von der anderen Partei (der offenlegenden Partei), ihren Angestellten, Bevollmächtigten oder Unterauftragnehmern offengelegt wurden, sowie alle weiteren vertraulichen Informationen über das Geschäft der offenlegenden Partei oder ihre Produkte oder Dienstleistungen, die die empfangende Partei erhält, streng vertraulich. Die empfangende Partei beschränkt die Offenlegung dieser vertraulichen Informationen auf diejenigen ihrer Angestellten, Beauftragten oder Unterauftragnehmer, die diese Informationen zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der empfangenden Partei benötigen, und sie stellt sicher, dass diese Angestellten, Beauftragten oder Unterauftragnehmer den gleichen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen wie die empfangende Partei. Dieser Abschnitt 12 gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
14 DATEN
14.1 Mit der Bestellung von Waren bzw. Dienstleistungen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Lieferant die vom Kunden erhobenen personenbezogenen Daten (einschließlich Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse („personenbezogene Daten“)) für die folgenden Zwecke verarbeitet:
a die Erfüllung des Auftrags,
b die Erfüllung von Folgeaufträgen des Kunden, und
c die Versendung von Marketingmaterial per Post oder E-Mail an den Kunden bezüglich ähnlicher Produkte, Waren oder Dienstleistungen des Lieferanten.
14.2 Unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden darf der Lieferant die personenbezogenen Daten nicht verwenden oder an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist in diesen AGB ausdrücklich vorgesehen.
14.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Lieferant die persönlichen Daten des Kunden an jedes Mitglied der Gruppe des Lieferanten, d. h. an seine Tochtergesellschaften, seine oberste Holdinggesellschaft und deren Tochtergesellschaften, weitergibt, soweit dies zu vertraglichen Zwecken, insbesondere der Erfüllung vertraglicher Pflichten des Lieferanten sowie ggf. zur Durchsetzung seiner Rechte (insbesondere Forderungen gegen den Kunden) erforderlich ist.
14.4 Der Kunde hat das Recht zu verlangen, dass der Lieferant seine personenbezogenen Daten nicht zu Marketingzwecken verarbeitet. Eine solche Aufforderung ist vom Kunden schriftlich an den Lieferanten zu richten, und der Lieferant hat die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Erhalt einer solchen schriftlichen Aufforderung einzustellen.
14.5 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Lieferant oder ein Mitglied der Gruppe des Lieferanten bzw. seine Vertriebshändler im Rahmen der Bemühungen des Lieferanten um eine ständige Verbesserung seiner Waren bzw. Dienstleistungen Daten oder Informationen, einschließlich Herdenleistungsdaten, aus den IKT-Systemen des Kunden bzw. anderen Netzwerken für den Austausch und die Verarbeitung von (digitalen) Informationen („Daten“) sammeln können. Indem der Kunde den Mitarbeitern des Lieferanten bzw. seinen Vertriebshändlern den Zugang zu den Kundendaten gestattet, gewährt er dem Lieferanten eine nicht ausschließliche, unbefristete, unwiderrufliche, unentgeltliche, übertragbare, weltweite Lizenz zur Nutzung der Daten für die Geschäftszwecke des Lieferanten. Der Lieferant darf die Daten nicht in einer Weise nutzen, die die persönliche oder geschäftliche Identität des Kunden gegenüber Dritten offenbart, sofern es nicht in diesen AGB vorgesehen ist.
14.6 Alle Daten, Berichte, Informationen, die/das der Lieferant aus den (einzelnen oder aggregierten) Daten des Kunden erstellt, generiert oder herausarbeitet, sind/ist alleiniges Eigentum des Lieferanten. An solchen Daten, Berichten, Informationen usw. gehen keinerlei Rechte auf den Kunden oder Dritte über.
14.7 Dieser Abschnitt 14 gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
15 RÜCKTRITT VOM VERTRAG
15.1 Wenn der Kunde…
15.1.1 …den Kaufpreis oder andere im Rahmen eines Vertrags zu zahlende Beträge nicht binnen 14 (vierzehn) Tagen nach Fälligkeit dieser Beträge (unabhängig davon, ob sie angefordert wurden oder nicht) vollständig bezahlt, oder
15.1.2 …eine wesentliche oder andauernde Verletzung anderer Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AGB begeht (ob ausdrücklich oder stillschweigend), so kann der Lieferant die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Kunden nach eigenem Ermessen dulden und den Vertrag fortsetzen oder mit sofortiger Wirkung von dem Vertrag zurücktreten, ohne dem Kunden gegenüber zu haften und unbeschadet der sonstigen Rechte und Rechtsmittel des Lieferanten gemäß dem Gesetz oder diesen AGB.
15.2 Im Falle eines Rücktritts gemäß Abschnitt 15.1 ist der Lieferant nicht mehr zur Erbringung von Dienstleistungen und aller weiteren fälligen Lieferungen im Rahmen eines Vertrags zwischen dem Kunden und dem Lieferanten verpflichtet und kann diese aussetzen, ohne dass dem Kunden gegenüber eine Haftung entsteht; alle ausstehenden Beträge für an den Kunden gelieferte Waren werden sofort fällig.
15.3 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Rücktrittsregelungen.
16 INSOLVENZ, ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT ODER SONSTIGE VERHINDERUNG DES KUNDEN
16.1 Tritt beim Kunden eines der in Abschnitt 16.2 aufgeführten Ereignisse ein oder muss der Lieferant etwa bei erheblichem Zahlungsverzug des Kunden davon ausgehen, dass dem Kunden eines dieser Ereignisse droht und benachrichtigt den Kunden entsprechend, so kann der Lieferant – ohne Einschränkung anderer dem Lieferanten zur Verfügung stehender Rechte oder Rechtsmittel – alle weiteren Lieferungen im Rahmen dieses Vertrags bzw. anderer Verträge zwischen dem Kunden und dem Lieferanten nach eigenem Ermessen entweder (vorübergehend) aussetzen oder ganz von dem Vertrag zurücktreten, ohne dem Kunden gegenüber zu haften. Alle zum Zeitpunkt der entsprechenden Erklärung des Lieferanten über den Rücktritt oder seine nur vorübergehende Leistungsverweigerung noch offenen Beträge für an den Kunden gelieferte Waren bzw. für ihn erbrachten Dienstleistungen werden ungeachtet etwaiger früherer Stundungsvereinbarungen o. ä. sofort fällig.
16.2 Für die Zwecke von Abschnitt 16.1 gelten als relevante Ereignisse:
16.2.1 Die Liquidation des Kunden, seine drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit oder die Bestellung eines Insolvenzverwalters oder ähnlich Beauftragten für sein gesamtes Unternehmen oder eines Teils davon (oder bei einem Gericht ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Bestellung etwa eines Zwangsverwalters gestellt wird), oder wenn in Bezug auf den Kunden ein Ereignis eintritt oder ein Verfahren in einer Rechtsordnung eingeleitet wird, der er unterliegt, das eine gleichwertige oder ähnliche Wirkung entfaltet, oder
16.2.2 der Kunde seine Geschäftstätigkeit ganz oder im Wesentlichen aussetzt, auszusetzen droht, einstellt oder einzustellen droht, oder
16.2.3 sich die finanzielle Lage des Kunden derart verschlechtert, dass seine Fähigkeit zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gefährdet ist.
17 FOLGEN VON RÜCKTRITT ODER AUSFALL
17.1 Unbeschadet der Rechte des Lieferanten auf Schadensersatz hat der Kunde bei einem Rücktritt des Lieferanten gemäß Abschnitten 15 oder 16 von dem Vertrag Folgendes unverzüglich an den Lieferanten zu zahlen:
17.1.1 alle ausstehenden Anteile des Kaufpreises und alle anderen zum Zeitpunkt des Rücktritts aufgelaufenen fälligen und unbezahlten Beträge, zusammen mit den Zinsen gemäß Abschnitt 2, und
17.1.2 alle Kosten (einschließlich Anwaltskosten) und Auslagen, die dem Lieferanten bei der Lokalisierung, Wiedererlangung oder Wiederherstellung der Waren oder bei der Einziehung fälliger vertraglicher Zahlungen oder anderweitig bei der Erlangung der ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (gegebenenfalls) entstehen.
17.2 In Folge des Rücktritts gibt der Kunde alle Lieferantenmaterialien an den Lieferanten zurück. Im Unterlassungsfall ist der Lieferant dazu berechtigt, Grundstück und Gebäude des Kunden zu betreten und die Materialien wegzunehmen. Bis zur Rückgabe trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die Lieferantenmaterialien.
18 HÖHERE GEWALT
18.1 Keine der Parteien haftet für eine Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, soweit diese Nichterfüllung oder Verzögerung durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wurde. Ein Fall höherer Gewalt ist jedes Ereignis, das außerhalb der angemessenen Kontrolle einer Partei liegt, das seiner Natur nach nicht vorhersehbar war oder, wenn es vorhersehbar war, unvermeidbar war, insbesondere, aber nicht ausschließlich Streiks, Aussperrungen oder anderer Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob die eigene Belegschaft oder die eines Dritten betroffen ist), Ausfall von Energiequellen oder des Transportnetzes, Zufall, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, innere Unruhen, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, innere Unruhen, Eingriffe ziviler oder militärischer Behörden, nationale oder internationale Katastrophen, bewaffnete Konflikte, böswillige Beschädigung, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, nukleare, chemische oder biologische Verseuchung, Explosionen, Einsturz von Gebäuden, Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, Epidemien, Pandemien oder ähnliche Ereignisse, Naturkatastrophen oder extreme Witterungsbedingungen oder von dem Lieferanten nicht zu vertretende Versäumnisse von Lieferanten oder Unterauftragnehmern. Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten nicht für Zahlungsverpflichtungen.
18.2 Eine Partei, die behauptet, ihre Verpflichtungen unter den in Bedingung 18.1 genannten Umständen nicht erfüllen zu können, hat die andere Partei unverzüglich über Art und Umfang der betreffenden Umstände zu informieren.
19 PRODUKTRÜCKRUF
Der Lieferant ist berechtigt, Waren, die Mängel aufweisen oder bei denen ein Mangel sich zu zeigen droht, zurückzurufen oder zurückzunehmen und den Kunden anzuweisen, diese unverzüglich vom Markt oder aus dem Besitz des Kunden zu entfernen, oder wenn der Lieferant feststellt, dass ein Ereignis, ein Vorfall oder ein Umstand eingetreten ist, der einen Rückruf oder eine Rücknahme erforderlich machen könnte. Der Kunde hat solche Anweisungen unverzüglich zu befolgen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten die Waren bzw. Dienstleistungen gemäß den vom Lieferanten festgelegten Bedingungen zurückzugeben. Der Kunde darf keine Informationen über den Rückruf oder die Rücknahme der Waren bzw. Dienstleistungen an Dritte weitergeben oder ihnen zugänglich machen.
20 SALVATORISCHE KLAUSEL, ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
20.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Soweit eine Klausel unwirksam ist, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Fehlen gesetzliche Vorschriften oder führte der ersatzlose Wegfall einer unwirksamen Klausel zu keiner die Interessen der Partner angemessen aus-gleichenden Lösung, so soll an die Stelle der unwirksamen Klausel eine im Wege ergänzender Vertragsauslegung von den Partnern getroffene Regelung treten, die den beiderseitigen Interessen angemessen Rechnung trägt.
20.2 Anzuwendendes Recht
Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen Lieferant und Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht.
20.3 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist nach Wahl des Lieferanten dessen Firmensitz oder der Sitz des Kunden, auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse